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Denkmalschutz: Auflagen für den Gerüstbau

Geruestbau.org Team
Verfasst von Geruestbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 06. Dezember 2019
Lesedauer: 2 Minuten

Der Denkmalschutz befasst sich mit dem Erhalt von Kultur- und Naturdenkmälern und wird auch als Denkmalpflege bezeichnet. Besondere Bauwerke sollen als kulturelles Erbe in ihrer Form erhalten bleiben und nicht verfälscht oder beschädigt werden. Gerade bei der Fassadendämmung und beim Austausch älterer Fenster, die im Zuge der Altbausanierung durch neue mit Isolierglas ersetzt werden, sind die Auflagen von den Handwerkern genauestens einzuhalten. Dazu gehört unter anderem auch die fachgerechte Anbringung und Nutzung der Arbeitsgerüste durch die Gerüstbauer.

Denkmalschutz und seine rechtlichen Grundlagen

Der Denkmalschutz ist in Deutschland dem Verwaltungsrecht zugeordnet und befasst sich vor allem mit den rechtlichen Definitionen zum Schutz und zum Umgang mit Kulturgütern. Die Denkmalliste stellt dabei die Grundlage für den Denkmalschutz dar. In ihr sind alle zu schützenden Denkmale aufgeführt. Verantwortlich für den Denkmalschutz bzw. die Denkmalpflege sind die Bundesländer. Daher gibt es 16 Denkmalschutzgesetze, die zwar auf den gleichen Grundprinzipien beruhen, sich in Details aber teilweise deutlich unterscheiden. Bauunternehmen müssen sich bei Sanierungsarbeiten somit genau mit dem jeweils gültigen Gesetz zum Denkmalschutz befassen, da sie bei einer Nichteinhaltung zur Haftung verpflichtet sind.

Denkmalschutz in Berlin

Das Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin unterscheidet beispielsweise Baudenkmale, Denkmalbereiche, Gartendenkmale und Bodendenkmale. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist die oberste Denkmalschutzbehörde Berlins und hat die Fachaufsicht über die Denkmalfachbehörde sowie die untere Denkmalschutzbehörde.

Die Aufgaben dieser Einrichtungen liegen, neben der Regelung zur Erhaltung, Nutzung und Veränderung der Denkmäler, auch in der Öffentlichkeitsarbeit. Sie versuchen für das Thema Denkmalschutz zu sensibilisieren, Probleme und Chancen zu erläutern und beteiligen sich im Zuge dessen seit einigen Jahren am bundesweiten „Tag des offenen Denkmals“.

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