Das Dachfanggerüst bietet mehr Schutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Geruestbau.org informiert Sie darüber, wann Absturzsicherungen von Gerüstbauern anzubringen sind und welche Schutzvorkehrungen im Einzelnen beachten werden müssen.

Dachfanggerüste gehören zur Gruppe der modernen Sondergerüste, deren Ausbildung eigens auf diverse Schutzmaßnahmen im Bereich Hochbau ausgelegt ist und werden nach dem Deutschen Institut für Normungen mit der DIN 4420 ausgerichtet. Sie sollen Personen, Maschinen und Geräte vor herabfallenden Materialien schützen. Sie werden aus arbeitstechnischen Gründen angebracht, wenn bei Arbeiten an geneigten Dachflächen kein Seitenschutz verwendet werden kann.
Das Dachfanggerüst wird demnach nicht am Flachdach angebracht, da dieses keine Neigung aufweist, wo ein Fangschutz aus Sicherheitsgründen von Nöten ist. Das Anbringen der Sicherungsvorrichtungen zur Verhinderung von Abstürzen trifft nur bei Dachneigungen über 20 bis 60 Grad zu. Falls jedoch die 45-Grad-Grenze überschritten wird, muss zusätzlich dafür Sorge getragen werden, dass die vertikale Absturzhöhe von maximal 5,00 Metern zu begrenzen ist.
Dachfanggerüst – Ermittlung der Schutzwandhöhe
Ab einer Höhe von 3,00 Metern und mehr ist das Dachfanggerüst anzubringen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass der maximale Höhenunterschied zwischen dem an der Absturzsicherung angebrachten Geländervorrichtung und der Absturzkante an der Traufe nicht die b1 = 0,70 Meter überschreitet. Zudem ist zu beachten, dass der Abstand der Schutzwand von der Traufkante mindestens 70 Zentimeter beträgt. Die Ermittlung der Schutzwandhöhe h1 in Metern ist durch folgende Formel zu berechnen: h1 (m) ? h(m) + 1,50 – b1(m). Somit darf die Höhe der Schutzwand niemals weniger als 1 Meter betragen.
Die Vorschriften im Bereich Absturzprävention setzen diese Berechnung als Grundsatz voraus. Somit weiß der Gerüstbauer die Schutzhöhe bei der Errichtung der Dachschutzwand stets einzuhalten.
Dachfanggerüst und die Errichtung der Schutzwand
Bei dem Dachfanggerüst wird der Fangschutz in Form von Bohlen, einem Schutznetz oder Schutzgitter ausgebildet. Die maximale Maschenweite darf 10 Zentimeter nicht überschreiten. Die Dachfanggerüste werden wie konventionelle Fanggerüste, die im Ernstfall den stürzenden Arbeiter aufdfangen, als Arbeitsgerüste der Gerüstgruppe 2 messen, auf denen weder Material noch Geräte abgestellt werden dürfen. Die dienen ausschließlich dem Schutz vor herunterfallenden Objekten und dürfen kurzweilig zur Verrichtung der Arbeit von Handwerkern betreten werden.
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