
Auf europäischer Ebene gibt es mittlerweile einen umfangreichen Katalog gesetzlicher Regelungen für das Bauwesen und insbesondere für den Gerüstbau. So unterliegt ein Baugerüst Vorschriften betreffend Sicherheitstechnik, Aufbau und Bestandteilen. Hierzulande wird bezüglich der Regelungen, zwischen Schutz- und Arbeitsgerüsten unterschieden. Die beiden genannten Formen unterliegen in Deutschland den beiden europäischen Normen EN 12810 und EN 12811 sowie einer gesonderten DIN-Norm für Schutzgerüste. Diese Normen bilden die wesentliche rechtliche Grundlage in der Bundesrepublik für technische Bestandteile, Aufbau sowie zulässige Baugerüst Maße und das Baugerüst Zubehör.
Baugerüst Vorschriften: Zulässige Baugerüst Maße
Die zulässigen Maße für Fassadengerüste sind von mehreren Bestimmungsfaktoren abhängig. Für die maximale Höhe eines Baugerüstes sind zum einen die Höhenabstände zwischen den einzelnen Gerüstlagen und zum anderen die Nutzlasten (also die Belastung einzelner Gerüstlagen) ausschlaggebend. So darf ein Baugerüst dessen Lagen in Abständen von 2 Metern angebracht sind maximal 18 Meter an Höhe erreichen, insofern nur eine der Lagen für das Tragen von Nutzlasten vorgesehen ist.
Weitere Baugerüst Vorschriften betreffen unter anderem die Belagfläche und die Gerüstfeldlänge. Die Feldlänge ist dabei abhängig von der Mindestbreite und der Dicke der Gerüstbohlen, während die zulässige Belagfläche mit dem Anwendungszweck variiert. Für Arbeitsgerüste schreiben die Normen eine Belagbreite von 90 Zentimetern vor.
Baugerüst Vorschriften: Die Baugerüst Abnahme
Eine von Handwerkern und Laien häufig gestellte Frage ist, ob die Möglichkeit besteht ein gemietetes Gerüst oder gekauftes Baugerüst selber zu bauen beziehungsweise aufzustellen. Die Antwort hierauf lautet nein. Ein Baugerüst darf grundsätzlich nur vom Fachmann, also einem zertifizierten Gerüstbauer montiert werden. Nach abgeschlossener Montage muss der Gerüstbauer ein Übergabeprotokoll überreichen. Entsprechend der Baugerüst Vorschriften TRGS 2121-1 sowie BetrSichV § 10 muss im Anschluss an die Übertragung des Protokolls, durch den Gerüstbauer, das Gerüst von einem Sachverständigen abgenommen werden – erst dann ist der Zutritt gestattet.
Für Bauträger, die für Arbeiten am Haus ein Baugerüst aufstellen wollen, bieten Gerüstbaufirmen wie beispielsweise HÜNNEBECK GERÜST oder LAYHER (www.layher.com) spezielle Services an. Es lohnt sich also telefonisch oder per Online – Kontaktformular auf der Herstellerseite eine direkte Anfrage zu stellen.