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Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes: Von Gerüstbauern für Gerüstbauer

Geruestbau.org Team
Verfasst von Geruestbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 30. April 2021
Lesedauer: 2 Minuten

Als eine vom Bundesverband des Gerüstbaus e.v. gegründete Versicherungsgemeinschaft, ist die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes in Wiesbaden (SOKA) gemeinsam mit der Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes (VvaG) dafür zuständig die Arbeitnehmer des Gewerbes gegen eine etwaige Berufsunfähigkeit zu versichern. Das Gerüstbaugewerbe gehört, trotz der enormen Fortschritte im Bereich der Sicherheitstechnik und Arbeitsschutzbestimmungen der vergangenen Jahrzehnte, nach wie vor zu einem der gefährlichsten und strapaziösesten Betätigungsfeldern im deutschen Handwerk. Eine starke körperliche Beanspruchung und erhöhte Unfallgefahr gehören ganz natürlich zum Beruf des Gerüstbauers, und obwohl die Anzahl schwerer Unfälle rückläufig ist, beziffern sich die alljährlichen Ausgaben, die infolge von Arbeitsunfällen für Rehamaßnahmen und Renten anfallen, auf rund 1,5 Milliarden Euro. Besonders schwerwiegend wirken sich ökonomische Einschnitte auf Hinterbliebene oder infolge von Arbeitsunfähigkeit auf die Familien von Gerüstbauern aus.

Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes: individueller Versicherungsschutz

Im Rahmen ihrer tarifvertraglichen Pflichten nimmt die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes gemeinsam mit der Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes die Zahlung einer Invalidenrente bei Arbeitsunfähigkeit, Zahlungen bei Arbeitsausfällen aufgrund witterungsbedingter Ursachen (Herbst und Winterzeit) sowie die Zahlung von Urlaubsgeldern wahr. Weiterhin übernimmt die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes in Wiesbaden in Teilen die Finanzierung der Berufsausbildung im Gewerbe.

Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes: Leistungen im Einzelnen

  • Urlaubsgeld: Erstattung des Urlaubsgeldes an den Arbeitgeber zuzüglich einer Aufwandsentschädigung für Sozialaufwendungen.

  • Überbrückungsgeld: Erstattung etwaiger Überbrückungsgelder an den Arbeitgeber, infolge witterungsbedingter Arbeitsausfälle in dem Zeitraum zwischen dem 01. November und dem 31. März des Folgejahres (Antragstellung bei der Agentur für Arbeit).

  • Berufsausbildung: Erstattung der Ausbildungsvergütung nach Tarifvertrag, Übernahme bestimmter betrieblicher Kosten im Zusammenhang mit Ausbildungsmaßnahmen, Finanzierung von Lehrmitteln, Durchführung von Fortbildungslehrgängen, Erstattung von Aufwendungen für Kost sowie Unterbringung und Verpflegung von Lehrlingen, Fahrtkostenerstattung, Übernahme der Prüfungsgebühren.

  • Berufsunfähigkeit: Ergänzende Rente zu gesetzlichen Rentenleistungen.

Der Sitz der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes ist in der Mainzerstrasse in Wiesbaden. Um Auskünfte über Beiträge, Vertragskonditionen, Versicherungsschutz und andere Leistungen zu erhalten, erreichen sie die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes unter der Telefonnummer 0611 7339 – 0. Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Home www.sokageruest.de.

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