In kaum einem anderen Zweig der Baubranche spielt die Arbeitssicherheit eine so wichtige Rolle wie beim Gerüstbau. Wo in großen Höhen gearbeitet wird, können häufig schon kleinere Fehltritte und Unachtsamkeiten schwerwiegende Sach- oder schlimmer noch Personenschäden zur Folge haben. Trotz eines deutlichen Rückgangs schwerwiegender Vorfälle in der Unfallstatistik in den vergangenen Jahrzehnten kommen Stürze, die schwere Knochenbrüche oder im schlimmsten Fall den Tod zur Folge haben, auf deutschen Baustellen immer noch monatlich vor. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist daher nach wie vor eines der Kernthemen nicht nur im Gerüstbau, sondern in der Baubranche generell.
Arbeitssicherheit: Gesetzliche Bestimmungen
Die gesetzlichen Regelungen sind dementsprechend streng. So müssen Gerüstbauer eine Vielzahl von Auflagen betreffend Absturzsicherung, allgemeinem Zustand der Gerüste und Wartung sowie der Ausbildung von Arbeitern und der Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort erfüllen. Die Regelungen sind im sogenannten Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgeschrieben und haben verbindlichen Charakter für alle Arbeitgeber in Deutschland, gleich welcher Branche das Unternehmen angehört. Des Weiteren werden Aufgaben und Kompetenzen von Fachkräften für Arbeitssicherheit im Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) geregelt.
Ein wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Regelungen sind Unterweisungen in Arbeitssicherheit. Entsprechend des § 12 Absatz 1 des Arbeitsschutzgesetzes muss jeder Mitarbeiter eines Unternehmens eine Unterweisung in Arbeitssicherheit unterzogen werden. Häufigkeit und Umfang von Unterweisungen hängen dabei von der Gefährdungssituation ab, die mit der Tätigkeit einhergeht.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ein wichtiger Bestandteil eines jeden Arbeitssicherheit – Programmes ist anständig ausgebildetes Personal und eine konsequente Durchsetzung von Sicherheitsstandards. Hierfür ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit verantwortlich. Zudem kommt der Fachkraft für Arbeitssicherheit eine wesentliche Beratungsfunktion innerhalb eines Unternehmens zu. Sie hat die Aufgabe bei sämtlichen sicherheitsrelevanten Entscheidungsprozessen im Unternehmen mitzuwirken beziehungsweise bei Missachtungshandlungen zu intervenieren. Die Tätigkeit umfasst neben den Eingriff in Entscheidungsprozesse, die Schulung und Einführung in Verfahrensweisen auch die Inspektion von Anlagen und Arbeitsmitteln.
Eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit kann entweder als Fernlehrgang oder an Bildungseinrichtungen vor Ort absolviert werden. Weitere Informationen über Normen und Gesetze der Arbeitssicherheit können im Internet unter anderem auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit eingesehen werden.