Die Hausfassaden werden aufgrund gestiegener Anforderungen der Wärmeschutzverordnung immer dicker. Das ist darauf zurückzuführen, dass sie mit Verbundsystemen zur Wärmedämmung ausgestattet werden. Dadurch werden die Bauunternehmen im Gerüstbau vor große Herausforderungen gestellt.
Wärmeschutzverordnung: Sicherheit beim Gerüstbau
Gerüstbauer müssen Arbeitsgerüste für die Ausübung vielfältiger Tätigkeiten an den Hausfassaden errichten und diese mit Ringösenschrauben in der Wand verankern. Die Schrauben müssen teilweise Längen von mehr als 50 Zentimetern aufweisen, damit die Dämmplatten angebracht werden können. Schrauben dieser Dimension haben allerdings den Nachteil, dass sie sich verformen, wenn durch Wind oder andere äußere Einflüsse Lasten auf das Gerüst wirken. Dadurch können die Dämmschichten in Mitleidenschaft gezogen werden.
Gerüstverankerungen müssen, laut DIN EN 12810 und DIN EN 12811, auftretende Kräfte parallel zur Fassade aufnehmen, also in Längsrichtung zur Belagsebene. Allerdings besitzen die Ringösenschrauben bei einer Länge von mehr als 40 Zentimetern keine Tragfähigkeit mehr. Außerdem spricht gegen diese Art der Befestigung die Tatsache, dass bei späteren Arbeiten erneut Schrauben die Dämmung beschädigen und so die Auflagen der Wärmeschutzverordnung nicht eingehalten werden können. Also müssen Alternativen gefunden werden.
Wärmeschutzverordnung: Sicherung mit Daueranker
Eine Alternative sind sogenannte Daueranker, die bei der Planung der Dämmung zur Einhaltung der Wärmeschutzverordnung berücksichtigt werden. Sie unterliegen strengeren Auflagen bei der Fertigung und beim Einbau und müssen regelmäßig von einem Gutachter mit entsprechenden Prüfgeräten kontrolliert werden. Bei Bedarf kann ein Nachspannen oder auch ein Ablassen erforderlich sein, um die Ankerlast zu reduzieren.
Auch die Anforderungen bezüglich des Korrosionsschutzes sind höher. Die Anker besitzen eine PE-Ummantelung, Überzugsrohre und werden in den offenliegenden Bereichen gefettet. Für das Anbringen eines Dauerankers sind nicht die Gerüstbauer zuständig. Spezielle Fachbetriebe des Fassadenbaus führen diese Leistung aus.