Als wäre das allgemeine Unfallrisiko auf Baustellen für Gerüstbauer nicht schon hoch genug, kommen manchmal noch extremere Aufgaben im Bereich der Gerüstbauarbeiten auf die Fachleute zu. Wenn es nämlich beispielsweise um Gerüstinstallationen im Bereich von Bahngleisen geht ist die Sicherheit noch stärker gefährdet. Hier sind neben den standardmäßigen Sicherheitsvorschriften weitere Regeln, die einen gefahrlosen Ablauf der Arbeiten gewährleisten zu beachten.
Sicherheitsvorschriften minimieren Gefahren im Gleisbereich
Besondere Gefahren gehen vor allem von vorbeifahrenden Schienenbahnen aus durch:
- hohe Geschwindigkeit
- große bewegte Masse
- lange Bremswege
- keine Ausweichmöglichkeiten
- starke Sogwirkung
Darüber hinaus stellen natürlich auch die Fahrleitungen, wegen der hohen elektrischen Spannung ein besonders hohes Risiko dar.
Sicherheitsvorschriften für den Gerüstbauer
Um diesen Gefahren aus dem Weg zu gehen, hat die Berufsgenossenschaft die berufsgenossenschaftliche Vorschrift D 33 erlassen, in der alle Sicherheitsvorschriften für die Arbeiten in Gleisbereichen verankert sind.
Hier einige sinngemäße Auszüge:
Der Unternehmer muss die exakten Arbeitszeiten und ihre Änderungen so rechtzeitig anzeigen, dass die für den Bahnbetrieb zuständige Stelle ihre Sicherheitsvorschriften ausführen kann.
Der Unternehmer hat seine Beauftragten Fachleute vor beginn der Arbeiten über die potenziellen Gefahren und deren Abwendung aufzuklären und sich über einen sicheren Zugang zur Arbeitsstelle zu informieren. Auch eine Aufklärung über die gängigen Warnsignale und einen Schutzplatz vor herannahenden Schienenfahrzeugen ist durchzuführen. Mit Arbeiten, die den Gleisbereich direkt betreffen, darf erst begonnen werden, wenn eine Genehmigung des Bahnbetriebes vorliegt.