Als Handwerker sollten Sie ein Geschäftskonto besitzen. Dies ist zwar kein Muss, kann aber durchaus hilfreich sein. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie auf Geruestbau.org.
Handwerk hat goldenen Boden – dieses Sprichwort hat wahrscheinlich jeder schon einmal im Alltag gehört. In Deutschland existieren mehrere hunderttausend Handwerksbetriebe, die in verschiedensten Branchen tätig sind. Sucht man beim Statistischen Bundesamt nach entsprechenden Zahlen wird man schnell fündig. 2012 beschäftigten in Deutschland 584.000 Unternehmen beispielsweise über fünf Millionen Menschen. Ebenso beeindruckend wie die Anzahl der Handwerksbetriebe waren im gleichen Zeitraum auch deren Umsätze.
510 Milliarden Euro trug das Handwerk zur Wirtschaftsleistung der Bundesrepublik bei. Diese enorme Wirtschaftskraft kommt nicht von ungefähr. Und unterstreicht, dass das Handwerk keine brotlose Kunst ist. Wer einen Handwerksbetrieb eröffnen will, muss viele Aspekte berücksichtigen. Dazu gehört natürlich die Frage, ob es sich um ein erlaubnispflichtiges Handwerk handelt oder nicht. Aber auch vor dem Hintergrund der Buchhaltung und Rechnungslegung sowie bei Steuerfragen sind diverse Sachverhalte zu klären. Ein Aspekt betrifft das Geschäftskonto. Oft wird hier die Haltung vertreten, dass Unternehmen per se ein solches Konto führen müssen.
Handwerk: Die Pflicht zur Geschäftskontoführung
Der unbare Zahlungsverkehr hat die Barzahlung für Rechnungen – gerade wenn es um Beträge von mehr als 100 Euro geht – weitgehend an den Rand gedrängt. Ohne Konto ist ein Handwerker heute in aller Regel nicht mehr handlungsfähig. Bereits die Zahlung von Steuerbeträgen stößt ohne das Konto auf erhebliche Schwierigkeiten.
Trotzdem: Handwerker sind nicht verpflichtet, ein separates Geschäftskonto zu führen. Allgemein trifft diese Pflicht nur auf Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) zu. Die Kapitalgesellschaften müssen für die Handelsregistereintragung ein Konto mit dem eingezahlten Stammkapital nachweisen. Der einfache Handwerksbetrieb könnte also – zumindest theoretisch – das private Girokonto des Unternehmensinhabers nutzen. Warum ist dieser Schritt, auch wenn er aus Kostengründen naheliegt, alles andere als zu empfehlen?
Vorteile eines Geschäftskontos für Handwerksbetriebe
Grundsätzlich kostet das Geschäftskonto Geld. An diese Aussage sollte man sich als Handwerker bereits vor der Gründung des Unternehmens gewöhnen. Der Grund: Nur wenige Banken führen Konten für ihre Geschäftskunden ohne die Erhebung einer Kontoführungsgebühr. Und trotzdem wird regelmäßig empfohlen, ein entsprechendes Konto zu eröffnen. Wo liegen dessen Vorteile?
Ein Geschäftskonto für den Handwerker:
- vereinfacht die Buchführung
- trennt betriebliche Einnahmen von privaten Zuflüssen
- sichert eine gewisse Privatsphäre.
Gerade der letztgenannte Aspekt wird bei der Debatte um die Notwendigkeit des Geschäftskontos gern vergessen. Sobald der Handwerker die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben über das auch privat genutzte Konto abwickelt, erhalten Finanzämter leichter Einblick in den gesamten privaten Zahlungsverkehr.
Die saubere Trennung über ein eigenes Konto für den Handwerksbetrieb verhindert dieses hohe Maß an Einsichtnahme. Aber: Hat das Finanzamt das Gefühl, nicht alle Zahlungen werden sauber abgewickelt, kann es die Vorlage der Kontoauszüge auch für das Privatkonto verlangen. Wie kann das Geschäftskonto die Buchführung vereinfachen?
Inzwischen bieten viele Programme zur Erledigung der Buchführung auch eine Schnittstelle für das Online-Banking. Der Handwerker kann auf Knopfdruck die Einzelposten ins Programm übertragen und separaten Konten zuweisen. So lassen sich die wirtschaftlichen Abschlüsse, wie Umsatzsteuererklärung, EÜR oder Vorsteueranmeldung zeitsparend erledigen.
Was sollte bei der Beantragung bedacht werden?
Banken trennen Privat- und Geschäftskundensegment relativ streng. Eine Tatsache, die zu gewissen Nachteilen führt. Einerseits entfällt hier – anders als im Bereich der privaten Kontoführung – die Kontoführungsgebühr eher selten. Darüber hinaus sind in der Praxis Kontomodelle anzutreffen, welche für:
- Einzelpositionen
- TAN-SMS
- beleghafte Buchungen
- Karten
Gebühren verlangen. Und die Entgelte sind bei einigen Banken durchaus erheblich, man muss hier mitunter mit mehr als zehn Euro allein in der Kontoführung rechnen. Tatsachen, die natürlich nur ein Fazit zulassen: Wer als Handwerker ein Geschäftskonto eröffnet, sollte die Konditionen der verschiedenen Geschäftskonten sorgsam vergleichen. Andernfalls macht sich das Konto früher oder später finanziell bemerkbar.
Weitere Tipps zum Geschäftskonto für Handwerker
In Deutschland existiert keine Verpflichtung – bis auf wenige Ausnahmen – zur Führung eines Geschäftskontos. Dass dessen Eröffnung sinnvoll ist, erkennt man als Handwerker aber relativ schnell. An was sollte man im Alltag noch denken? Gerade im Zusammenhang mit der Buchführung warten auf manchen Handwerker einige Hürden. Solange die Einnahmen und Umsatzzahlen im Rahmen bleiben, ist es ausreichend, alle Belege aufzubewahren.
Sobald der Betrieb aber gewisse Umsatzzahlen erreicht, sieht die Situation anders aus. Bei:
- Umsätzen von mehr als 500.000 Euro je Kalenderjahr oder
- 50.000 Euro Gewinn je Kalenderjahr
entsteht eine Buchführungspflicht. Und diese ist wesentlich aufwendiger. Handwerker sind daher aufgerufen, die Betriebskennzahlen sehr genau im Auge zu behalten. Eine gewisse Ordnung in der Buchhaltung versteht sich aber von selbst. Dazu gehört beispielsweise:
- die Trennung von Privat- und Betriebsausgaben
- die Aufbewahrung der Belege (nach Posten getrennt)
- eine grundlegende Definition von Umsatzzielen
- die Einhaltung aller steuerrelevanten Termine
Nur wenn Handwerker – abseits des täglichen Kerngeschäfts – eine gewisse Sorgfalt auch bei der Buchhaltung an den Tag legen, sind negative Überraschungen bei der Steuer ausgeschlossen. Denn nicht selten sind Handwerker überrascht, wie schnell Finanzämter arbeiten und Fehler zum Nachteil des Betriebs aufdecken.